Das Wichtigste in Kürze: Warum ist das Einwurf-Einschreiben bei Kündigungen kein sicherer Zugangsnachweis mehr? Eine Kündigung kann arbeitsrechtlich noch so sorgfältig vorbereitet und inhaltlich noch so überzeugend begründet sein. Erreicht das unterschriebene Kündigungsschreiben den Arbeitnehmer nicht nachweisbar, wird die Kündigung nicht wirksam. Im Kündigungsschutzprozess genügt es nicht, dass der Arbeitgeber das Schreiben erstellt, ordnungsgemäß unterzeichnet … Kündigung per Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr aus: Wie Arbeitgeber und HR den Zugang jetzt rechtssicher nachweisen | FAQ weiterlesen
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