Kündigung von Mitarbeitern
Kündigung von Mitarbeitern rechtssicher vorbereiten
Ob verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt: Über den Erfolg einer Kündigung entscheidet meist, was vor dem Ausspruch passiert. Unsere Berliner Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Kündigungsgrund, Frist und Form, wählen mit Ihnen die passende Trennungsoption und vertreten Sie bundesweit im Kündigungsschutzprozess.

Mitarbeiter kündigen: worauf es für Arbeitgeber ankommt
Formfehler, versäumte Fristen und eine unbrauchbare Abmahnung sind die häufigsten Gründe, warum Kündigungen vor dem Arbeitsgericht scheitern. Wir prüfen vor dem Ausspruch, ob der Kündigungsgrund trägt, welche Kündigungsart passt und ob Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder Integrationsamt beteiligt werden müssen.
Dabei geht es nicht nur um Rechtssicherheit, sondern um Kalkulierbarkeit. Sie wissen vorher, wie hoch das Prozessrisiko ist, mit welcher Abfindungserwartung zu rechnen ist und ob ein Aufhebungsvertrag der wirtschaftlich bessere Weg wäre.
Nutzen Sie unsere Mustervorlagen für Arbeitgeber, etwa für eine Abmahnung, oder vereinbaren Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch, um unsere Arbeitsweise unverbindlich kennenzulernen.
Weiterbildung zum Thema Kündigung in der mgp Akademie
Neben der laufenden Beratung geben unsere Fachanwälte ihr Wissen in der mgp Akademie weiter. In kostenfreien Webinaren und kostenpflichtigen Zertifiklats-Lehrgängen zu Abmahnung, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung erhalten Arbeitgeber und HR konkrete Prüfschemata und Formulierungshilfen.
Nächste Veranstaltungen


Einvernehmliche Trennungen professionell vorbereiten, wirtschaftlich sinnvoll verhandeln und rechtssicher umsetzen.


Einvernehmliche Trennungen professionell vorbereiten, wirtschaftlich sinnvoll verhandeln und rechtssicher umsetzen.


Wann der Einsatz künstlicher Intelligenz betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen kann


Wann der Einsatz künstlicher Intelligenz betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen kann


Betriebliches Eingliederungsmanagement & Langzeiterkrankungen rechtssicher steuern


Betriebliches Eingliederungsmanagement & Langzeiterkrankungen rechtssicher steuern


Voraussetzungen, Sozialauswahl und Personalabbau arbeitsrechtlich sicher umsetzen


Voraussetzungen, Sozialauswahl und Personalabbau arbeitsrechtlich sicher umsetzen


Pflichtverletzungen rechtssicher bewerten – von der ersten Reaktion bis zur verhaltens-, fristlosen und Verdachtskündigung.


Pflichtverletzungen rechtssicher bewerten – von der ersten Reaktion bis zur verhaltens-, fristlosen und Verdachtskündigung.


Interaktives Praxistraining für schwierige Gesprächssituationen von der Anhörung bis zum Trennungsgespräch


Interaktives Praxistraining für schwierige Gesprächssituationen von der Anhörung bis zum Trennungsgespräch
Unsere Leistungen rund um die Kündigung von Mitarbeitern
Kündigung vorbereiten und prüfen
- Prüfung des Kündigungsgrundes vor dem Ausspruch
- Wahl der passenden Kündigungsart
- Fristen, Zugang und Formvorgaben
- Einschätzung von Prozessrisiko und Abfindungserwartung
Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
- Formulierung tragfähiger Abmahnungen
- Verhaltensbedingte, fristlose und Verdachtskündigung
- Anhörung des Mitarbeiters und Dokumentation
Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau
- Unternehmerische Entscheidung sauber dokumentieren
- Sozialauswahl und Punkteschemata
- Massenentlassungsanzeige und Interessenausgleich
- Sozialplan und Abfindungsmodelle
Prozessführung
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten
- Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen
- Vergleichsstrategie und Kostenkontrolle
- Rechtsmittel in zweiter und dritter Instanz
Betriebsrat und Mitbestimmung
- Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
- Umgang mit Widerspruch und Zustimmungsverweigerung
- Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln
- Einigungsstellenverfahren
Alternativen zur Kündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
- Vorbereitung und Führung von Trennungsgesprächen
- Änderungskündigung und Versetzung
- Freistellung, Resturlaub und Zeugnis

Erfahrung aus hunderten Trennungsverfahren
Unsere Kanzlei begleitet Arbeitgeber seit vielen Jahren bei Trennungen, von der einzelnen verhaltensbedingten Kündigung bis zum Personalabbau mit Sozialplan. Aus dieser Erfahrung wissen wir, welche Argumente vor den Arbeitsgerichten tragen und welche nicht.
Je früher wir eingebunden sind, desto größer der Spielraum. Liegt die Kündigung schon im Postfach des Mitarbeiters, sind viele Weichen gestellt. Ein Gespräch vorher kostet wenig und verhindert regelmäßig einen Prozess.
Transparente Kostenprognose
Wir klären Sie im kostenlosen Erstgespräch vor Mandantsbeginn über die voraussichtlichen Kosten auf. Unser Honorar richtet in der Regel nach dem angefallenen Zeitaufwand, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren (RVG).
- Aufklärung im Vorfeld
- Transparente Kosten


Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Manchmal führt kein Weg an einer Trennung vorbei. Dann ist zuerst zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist. Nicht immer liegen klare Kündigungsgründe vor. In diesem Fall kann eine gut vorbereitete einvernehmliche Trennung über einen Aufhebungsvertrag die wirtschaftlich bessere Option sein.
Damit ein solcher Vertrag alle notwendigen Regelungen enthält und rechtssicher ist, braucht es Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, gerade bei Sperrzeit, Abfindung und Zeugnis. Mehr dazu auf unserer Seite zum Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber.
Lassen Sie sich bitte immer vor Ausspruch einer Kündigung beraten. Viele Kündigungen scheitern schon an formalen Fehlern. Solche Stolperfallen lassen sich mit einem kurzen Vorabcheck vermeiden.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht entwickeln mit Ihnen die passende Strategie und begleiten die Umsetzung. Gerade bei Maßnahmen gegenüber Angestellten empfehlen wir, die Rechtmäßigkeit vorher prüfen zu lassen.
Die häufigsten Fehler bei der Kündigung von Mitarbeitern
Die Klassiker aus der Praxis: Die Kündigung ist von der falschen Person unterschrieben, die Vollmacht fehlt, der Zugang ist nicht beweisbar, die Kündigungsfrist ist falsch berechnet, der Betriebsrat wurde zu spät angehört oder die Abmahnung ist inhaltlich unbrauchbar. Jeder dieser Punkte kann die Kündigung unwirksam machen, unabhängig davon, wie berechtigt sie inhaltlich war.
Wir prüfen Ihre Kündigung vor dem Ausspruch auf genau diese Punkte. Ist die Kündigung bereits heraus, übernehmen wir den Fall und arbeiten darauf hin, die Abfindung so gering wie möglich zu halten.


Wir stärken Arbeitgebern den Rücken
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht sind im Individual- und Kollektivarbeitsrecht zuhause. Beraten werden vor allem Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen, häufig ohne eigene Rechtsabteilung.
Im Individualarbeitsrecht planen wir Kündigungen und erarbeiten mit Ihnen bei Bedarf einen Sozialplan. Wir prüfen vor dem Ausspruch, ob die Kündigung wirksam ist, und machen das Risiko damit kalkulierbar, falls sich der Arbeitnehmer wehrt. Haben Sie bereits ohne anwaltliche Unterstützung gekündigt, übernehmen wir den Fall.
Vertretung im Kündigungsschutzprozess
Viele Kündigungen landen vor Gericht, weil im Vorfeld niemand geprüft hat, ob sie halten. Ist die Klage zugestellt, geht es nicht mehr um die Frage, wer im Recht ist, sondern um Schadensbegrenzung und darum, zu welchem Preis das Verfahren endet.
Wir übernehmen Kündigungsschutzverfahren auch dann, wenn wir vorher nicht beteiligt waren. Zuerst prüfen wir, welche Angriffspunkte die Gegenseite hat, dann legen wir fest, ob wir auf Klageabweisung oder auf einen Vergleich hinarbeiten.
Vertreten werden Sie bei allen Verfahrenshandlungen und in allen Instanzen, von der Klageerwiderung über die Beweisaufnahme bis zum Rechtsmittel.


Schulungen zur Kündigung für Personalverantwortliche
Sie bereiten Kündigungen intern vor und wollen die Fehlerquellen kennen? Wir schulen Personalverantwortliche und Führungskräfte praxisnah, online oder bei Ihnen im Haus. Die Themen wählen Sie. Typische Fragen sind:
Wir bieten praxisnahe Schulungen für Personalverantwortliche an, um die personellen Prozesse zu optimieren und Fehler im Umgang mit den Mitarbeitern zu vermeiden. In diesem Rahmen können die Themen frei gewählt werden.
Wir beantworten Fragen über Arbeitsrecht, wie:
- Wann greift der Kündigungsschutz und wann nicht?
- Welche Kündigungsart passt zu welchem Sachverhalt?
- Wie muss eine Abmahnung formuliert sein, damit sie trägt?
- Wie läuft die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen?
- Wann ist ein Aufhebungsvertrag die bessere Wahl?
Weiterbildung: Kündigungen sicher umsetzen
Wer Kündigungen selbst vorbereitet, sollte die Prüfschritte kennen. In den Formaten der mgp Akademie gehen wir Abmahnung, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung anhand von Praxisfällen durch, mit Musterformulierungen und Checklisten zum Mitnehmen.

Lernen Sie das mgp Team kennen
Unser gesamtes Team besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, Steuerberatern und Steuerfachangestellte. Mittlerweile sind wir rund 50 Mitarbeiter. Unser starkes Expertenteam steht an Ihrer Seite und hilft Ihnen schnell und zuverlässig.






Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch
Das mgp Rechtsanwaltsteam freut sich auf Ihre Anfrage.
Im persönlichen Erstgespräch erfahren Sie weitere Infos über die Zusammenarbeit mit unseren Arbeitsrecht Anwälten.

Besuchen Sie uns im Berliner Europacenter
Unser Büro liegt in zentraler Lage in der Tauentzienstraße am Kurfürstendamm, in der 4. Etage des Flachbaus, direkt gegenüber der Gedächtniskirche.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Sekretariat.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Hier steht noch etwas Einleitungstext.
Hier steht die Frage?
Und hier die Antwort
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Häufige Fragen zur Kündigung von Mitarbeitern
Wann darf ich einem Mitarbeiter kündigen?
Das hängt zuerst davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Es greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann brauchen Sie einen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Grund. Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes ist die Kündigung leichter, aber auch dort gelten Grenzen, etwa durch Diskriminierungsverbote, Mutterschutz und Sonderkündigungsschutz.
Muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine Abmahnung erfolgen?
In der Regel ja. Die Abmahnung soll dem Mitarbeiter die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Entbehrlich ist sie nur, wenn die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass eine Verhaltensänderung nicht zu erwarten ist. Ob das im Einzelfall trägt, entscheidet sich an der Rechtsprechung zum jeweiligen Sachverhalt. Genau hier lohnt eine Prüfung vor dem Ausspruch.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Ohne abweichende Regelung gilt: in der Probezeit zwei Wochen, danach vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber stufenweise auf bis zu sieben Monate. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Nach § 626 BGB nur bei einem wichtigen Grund und nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen. Diese Zweiwochenfrist wird in der Praxis häufig versäumt. Die Sachverhaltsaufklärung sollte deshalb von Anfang an mit Blick auf diese Frist geplant werden.
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
Ja. Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Widerspricht der Betriebsrat, bleibt die Kündigung möglich, der Arbeitnehmer kann dann aber unter Umständen Weiterbeschäftigung verlangen.
Was kostet ein Kündigungsschutzprozess?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der regelmäßig drei Bruttomonatsgehälter beträgt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ergebnis. Vor Mandatsbeginn erhalten Sie von uns eine Kostenprognose.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag: was ist die bessere Wahl?
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Ist der Kündigungsgrund dünn, ist eine einvernehmliche Lösung meist schneller und kalkulierbarer. Steht der Grund solide, ist die Kündigung häufig günstiger. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch, bevor Sie entscheiden.
Prüfen Sie Kündigungen auch kurzfristig?
Ja. Gerade bei fristlosen Kündigungen zählt wegen der Zweiwochenfrist jeder Tag. Rufen Sie uns unter 030 / 609 892 48 0 an, dann klären wir sofort, wie schnell wir einsteigen können.













































