Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber
Aufhebungsvertrag rechtssicher gestalten
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutzprozess, aber nur, wenn er sauber verhandelt und formuliert ist. Unsere Berliner Fachanwälte für Arbeitsrecht entwickeln die Verhandlungsstrategie, kalkulieren die Abfindung und formulieren den Vertrag.
Bundesweit, für Arbeitgeber, HR und Führungskräfte.

Wann sich ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber lohnt
Ein Aufhebungsvertrag ist immer dann interessant, wenn der Kündigungsgrund unsicher ist, besonderer Kündigungsschutz besteht oder das Arbeitsverhältnis schnell und planbar enden soll. Sie kaufen sich Sicherheit: kein Kündigungsschutzprozess, kein offenes Ende, ein festes Austrittsdatum.
Der Preis dafür ist in der Regel die Abfindung. Wie hoch sie ausfallen muss, hängt vom Prozessrisiko ab, nicht von einer festen Formel. Wir rechnen die Alternative zur Kündigung durch und leiten daraus ab, welches Angebot wirtschaftlich vertretbar ist.
Sie überlegen noch, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag der bessere Weg ist? Auf unserer Seite zur Kündigung von Mitarbeitern finden Sie die Gegenüberstellung. Oder vereinbaren Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch.
Webinare und Zertifikats-Lehrgänge zum Aufhebungsvertrag in der mgp Akademie
Unsere Fachanwälte geben ihr Verhandlungswissen in der mgp Akademie weiter. In den Modulen zu Trennungsgesprächen und Aufhebungsverträgen arbeiten Arbeitgeber und HR mit echten Vertragsklauseln, Gesprächsleitfäden und Abfindungsrechnungen.
Nächste Veranstaltungen


Einvernehmliche Trennungen professionell vorbereiten, wirtschaftlich sinnvoll verhandeln und rechtssicher umsetzen.


Einvernehmliche Trennungen professionell vorbereiten, wirtschaftlich sinnvoll verhandeln und rechtssicher umsetzen.


Wann der Einsatz künstlicher Intelligenz betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen kann


Wann der Einsatz künstlicher Intelligenz betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen kann


Betriebliches Eingliederungsmanagement & Langzeiterkrankungen rechtssicher steuern


Betriebliches Eingliederungsmanagement & Langzeiterkrankungen rechtssicher steuern


Voraussetzungen, Sozialauswahl und Personalabbau arbeitsrechtlich sicher umsetzen


Voraussetzungen, Sozialauswahl und Personalabbau arbeitsrechtlich sicher umsetzen


Pflichtverletzungen rechtssicher bewerten – von der ersten Reaktion bis zur verhaltens-, fristlosen und Verdachtskündigung.


Pflichtverletzungen rechtssicher bewerten – von der ersten Reaktion bis zur verhaltens-, fristlosen und Verdachtskündigung.


Interaktives Praxistraining für schwierige Gesprächssituationen von der Anhörung bis zum Trennungsgespräch


Interaktives Praxistraining für schwierige Gesprächssituationen von der Anhörung bis zum Trennungsgespräch
Unsere Leistungen rund um den Aufhebungsvertrag
Strategie und Vorbereitung
- Vergleich von Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Kalkulation der Abfindungshöhe
- Zeitplan und Kommunikationsstrategie
- Vorbereitung des Trennungsgesprächs
Vertragsgestaltung
- Entwurf und Prüfung des Aufhebungsvertrags
- Abfindung, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis
- Erledigungsklausel, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Wettbewerbsverbot
Sperrzeit, Steuern und Abrechnung
- Gestaltung mit Blick auf die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist
- Steuerliche Behandlung der Abfindung, abgestimmt mit unserer Steuerabteilung
- Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung bis zur letzten Abrechnung
Verhandlung und Abwicklung
- Führung der Verhandlung mit Arbeitnehmer und Gegenanwalt
- Abwicklungsvertrag nach bereits ausgesprochener Kündigung
- Gerichtlicher Vergleich als Alternative
- Umsetzung bis zum Austritt
Sonderfälle
- Aufhebungsverträge mit Betriebsratsmitgliedern
- Schwangerschaft, Elternzeit und Schwerbehinderung
- Geschäftsführer- und Führungskräfteverträge
- Trennungsprogramme beim Personalabbau
Nach der Trennung
- Zeugnisformulierung und Zeugnisstreit
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
- Rückforderung von Fortbildungskosten und Boni
- Vertretung bei späteren Streitigkeiten

Verhandelt, nicht nur formuliert
Unsere Kanzlei begleitet Arbeitgeber seit vielen Jahren bei einvernehmlichen Trennungen, vom einzelnen Aufhebungsvertrag bis zu Trennungsprogrammen mit vielen Beteiligten. Wir wissen, an welchen Punkten Arbeitnehmeranwälte regelmäßig nachverhandeln.
Schon vor der Ansprache lässt sich viel steuern: wer spricht, wann, mit welchem Angebot und mit welcher Frist. Wird der Vertrag erst nach dem Gespräch aufgesetzt, ist der Verhandlungsspielraum meist schon verspielt.
Transparente Kostenprognose
Wir klären Sie im kostenlosen Erstgespräch vor Mandantsbeginn über die voraussichtlichen Kosten auf. Unser Honorar richtet in der Regel nach dem angefallenen Zeitaufwand, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren (RVG). Teilweise arbeiten wir auch mit Pauschalen bzw. hybriden Lösungen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
- Aufklärung im Vorfeld
- Transparente Kosten


Sperrzeit, Erledigungsklausel, Freistellung: die kritischen Punkte
Der häufigste Streitpunkt ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie trifft den Arbeitnehmer, wirkt aber auf Ihre Verhandlung zurück, weil sie den Preis der Einigung erhöht. Wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, ein sachlicher Grund dokumentiert und die Abfindungshöhe im angmessenen Rahmen anhand der Richtlinien der Agentur für Arbeit berechnet, sinkt das Risiko für eine Sperrzeit deutlich.
Zweiter Klassiker ist die Erledigungsklausel. Ist sie zu eng, tauchen Monate später Ansprüche auf Überstunden, Bonus oder Urlaubsabgeltung wieder auf. Ist sie zu weit gefasst, wird sie angegriffen. Beides lässt sich mit sauberer Formulierung vermeiden.
Dazu kommen Freistellung und Urlaub. Wer unwiderruflich freistellt, sollte Resturlaub und die Anrechnung von Zwischenverdienst ausdrücklich regeln, sonst zahlt das Unternehmen am Ende doppelt.
Wir formulieren den Vertrag so, dass diese Punkte abschließend geregelt sind, und begleiten die Verhandlung, bis unterschrieben ist.
Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst. Der Abwicklungsvertrag setzt eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus und regelt nur noch deren Folgen. Für die Sperrzeit macht die Wahl kaum einen Unterschied, für die Verhandlungsposition schon.
Welche Variante passt, hängt davon ab, wie belastbar der Kündigungsgrund ist und wie viel Zeit Sie haben. Wir klären das im Erstgespräch und schlagen Ihnen den Weg mit dem besseren Verhältnis von Kosten und Risiko vor.

Weiterbildung: Trennungsgespräche und Aufhebungsverträge
Das Gespräch entscheidet oft mehr als der Vertrag. In den Formaten der mgp Akademie üben Arbeitgeber und HR die Gesprächsführung, lernen typische Reaktionen einzuordnen und nehmen fertige Klauselbausteine mit.

Wir stärken Arbeitgebern den Rücken
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht sind im Individual- und Kollektivarbeitsrecht zuhause. Beraten werden vor allem Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen, häufig ohne eigene Rechtsabteilung.
Im Individualarbeitsrecht planen wir Trennungen und verhandeln Aufhebungsverträge. Wir prüfen vorher, wie stark Ihre Position bei einer Kündigung wäre, und leiten daraus ab, welches Abfindungsangebot angemessen ist. Läuft bereits ein Kündigungsschutzprozess, verhandeln wir den Vergleich.


Wenn die Einigung scheitert: Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Nicht jede Verhandlung endet mit einer Unterschrift. Lehnt der Arbeitnehmer ab und sprechen Sie daraufhin die Kündigung aus, geht es vor dem Arbeitsgericht weiter, oft mit demselben Ziel: einer Einigung, nur später und teurer.
Wir vertreten Sie in diesem Verfahren und verhandeln den gerichtlichen Vergleich. Häufig lässt sich dort das Ergebnis erreichen, das vorher am Tisch nicht möglich schien, weil der Prozessdruck auf beide Seiten wirkt.
Vertreten werden Sie bei allen Verfahrenshandlungen und in allen Instanzen, von der Klageerwiderung über die Beweisaufnahme bis zum Rechtsmittel.
Lernen Sie das mgp Team kennen
Unser gesamtes Team besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, Steuerberatern und Steuerfachangestellte. Mittlerweile sind wir rund 50 Mitarbeiter. Unser starkes Expertenteam steht an Ihrer Seite und hilft Ihnen schnell und zuverlässig.






Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch
Das mgp Rechtsanwaltsteam freut sich auf Ihre Anfrage.
Im persönlichen Erstgespräch erfahren Sie weitere Infos über die Zusammenarbeit mit unseren Arbeitsrecht Anwälten.
Schulungen zu Trennung und Aufhebungsvertrag
Sie verhandeln Trennungen selbst und wollen dabei sicherer werden? Wir schulen Personalverantwortliche und Führungskräfte praxisnah, online oder bei Ihnen im Haus. Die Themen wählen Sie. Typische Fragen sind:
Wir bieten praxisnahe Schulungen für Personalverantwortliche an, um die personellen Prozesse zu optimieren und Fehler im Umgang mit den Mitarbeitern zu vermeiden. In diesem Rahmen können die Themen frei gewählt werden.
Wir beantworten Fragen über Arbeitsrecht, wie:
- Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoller als eine Kündigung?
- Wie hoch muss die Abfindung ausfallen?
- Wie lässt sich das Sperrzeitrisiko senken?
- Welche Klauseln gehören in jeden Aufhebungsvertrag?
- Wie führe ich ein Trennungsgespräch, das zum Abschluss führt?


Besuchen Sie uns im Berliner Europacenter
Unser Büro liegt in zentraler Lage in der Tauentzienstraße am Kurfürstendamm, in der 4. Etage des Flachbaus, direkt gegenüber der Gedächtniskirche.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Sekretariat.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Hier steht noch etwas Einleitungstext.
Hier steht die Frage?
Und hier die Antwort
Hier steht die Frage?
Und hier die Antwort
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Anders als bei der Kündigung braucht es keinen Kündigungsgrund und keine Kündigungsfrist. Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend, eine Vereinbarung per E-Mail ist unwirksam.
Muss ich eine Abfindung zahlen?
Rechtlich nicht. Praktisch ist die Abfindung der Preis dafür, dass der Arbeitnehmer auf seinen Kündigungsschutz verzichtet. Als groben Orientierungswert nennt die Praxis ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Prozessrisiko und kann deutlich darunter oder darüber liegen.
Droht dem Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Beim Aufhebungsvertrag prüft die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Das Risiko sinkt erheblich, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, die Abfindung sich im üblichen Rahmen bewegt und ein sachlicher Grund dokumentiert ist. Da der Arbeitnehmer genau darauf achtet, wirkt sich der Punkt direkt auf Ihre Verhandlung aus.
Kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Anfechtbar ist der Vertrag aber, wenn er durch widerrechtliche Drohung oder Täuschung zustande gekommen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann außerdem das Gebot des fairen Verhandelns verletzt sein, etwa bei Überrumpelung. Deshalb sollten Sie Bedenkzeit einräumen und den Ablauf dokumentieren.
Welche Punkte gehören in den Vertrag?
Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung und Umgang mit Resturlaub, Zeugnis mit Note und Schlussformel, Rückgabe von Arbeitsmitteln und Daten, Umgang mit Bonus und variabler Vergütung, Verschwiegenheit sowie eine passgenau formulierte Erledigungsklausel.
Ist ein Aufhebungsvertrag bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung möglich?
Ja. Der besondere Kündigungsschutz greift bei einer einvernehmlichen Beendigung nicht, weshalb der Aufhebungsvertrag in diesen Fällen oft der einzige praktikable Weg ist. Wegen der erhöhten Anfechtungsgefahr sollte hier besonders sorgfältig vorgegangen und ausreichend Bedenkzeit gegeben werden.
Wie lange dauert es bis zur Unterschrift?
Das hängt von der Verhandlung ab. Steht das Angebot und ist der Arbeitnehmer einverstanden, ist der Vertrag in wenigen Tagen unterschriftsreif. Zieht sich die Verhandlung über Anwälte, kann es einige Wochen dauern.
Prüfen Sie auch einen fertigen Vertragsentwurf?
Ja. Schicken Sie uns Ihren Entwurf, wir prüfen ihn auf Lücken und Risiken und schlagen konkrete Formulierungen vor. Sie erreichen uns unter 030 / 609 892 48 0.













































