Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber

Aufhebungsvertrag rechtssicher gestalten

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutzprozess, aber nur, wenn er sauber verhandelt und formuliert ist. Unsere Berliner Fachanwälte für Arbeitsrecht entwickeln die Verhandlungsstrategie, kalkulieren die Abfindung und formulieren den Vertrag.

Bundesweit, für Arbeitgeber, HR und Führungskräfte.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Thiemo Barz und Levon Theisen sind in einer Besprechung im Konferenzraum.

Wann sich ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber lohnt

Ein Aufhebungsvertrag ist immer dann interessant, wenn der Kündigungsgrund unsicher ist, besonderer Kündigungsschutz besteht oder das Arbeitsverhältnis schnell und planbar enden soll. Sie kaufen sich Sicherheit: kein Kündigungsschutzprozess, kein offenes Ende, ein festes Austrittsdatum.

Der Preis dafür ist in der Regel die Abfindung. Wie hoch sie ausfallen muss, hängt vom Prozessrisiko ab, nicht von einer festen Formel. Wir rechnen die Alternative zur Kündigung durch und leiten daraus ab, welches Angebot wirtschaftlich vertretbar ist.

Sie überlegen noch, ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag der bessere Weg ist? Auf unserer Seite zur Kündigung von Mitarbeitern finden Sie die Gegenüberstellung. Oder vereinbaren Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch.

Webinare und Zertifikats-Lehrgänge zum Aufhebungsvertrag in der mgp Akademie

Unsere Fachanwälte geben ihr Verhandlungswissen in der mgp Akademie weiter. In den Modulen zu Trennungsgesprächen und Aufhebungsverträgen arbeiten Arbeitgeber und HR mit echten Vertragsklauseln, Gesprächsleitfäden und Abfindungsrechnungen.

  • Verhandlungsstrategie vor dem ersten Gespräch
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Vertragsentwurf und Klauselprüfung
  • Praxiswissen zum Aufhebungsvertrag in der mgp Akademie

Unsere Leistungen rund um den Aufhebungsvertrag

Livia Merla und zwei weitere Fachanwälte laufen nebeneinander im Kanzleiflur und schauen sich freundlich gegenseitig an.

Verhandelt, nicht nur formuliert

Unsere Kanzlei begleitet Arbeitgeber seit vielen Jahren bei einvernehmlichen Trennungen, vom einzelnen Aufhebungsvertrag bis zu Trennungsprogrammen mit vielen Beteiligten. Wir wissen, an welchen Punkten Arbeitnehmeranwälte regelmäßig nachverhandeln.

Schon vor der Ansprache lässt sich viel steuern: wer spricht, wann, mit welchem Angebot und mit welcher Frist. Wird der Vertrag erst nach dem Gespräch aufgesetzt, ist der Verhandlungsspielraum meist schon verspielt.

Transparente Kostenprognose

Wir klären Sie im kostenlosen Erstgespräch vor Mandantsbeginn über die voraussichtlichen Kosten auf. Unser Honorar richtet in der Regel nach dem angefallenen Zeitaufwand, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren (RVG). Teilweise arbeiten wir auch mit Pauschalen bzw. hybriden Lösungen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

  • Aufklärung im Vorfeld
  • Transparente Kosten
Livia Merla im Gespräch zur Kostenprognose
Livia Merla sitzt in ihrem Büro und trägt einen dunkelblauen Hosenanzug.

Sperrzeit, Erledigungsklausel, Freistellung: die kritischen Punkte

Der häufigste Streitpunkt ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie trifft den Arbeitnehmer, wirkt aber auf Ihre Verhandlung zurück, weil sie den Preis der Einigung erhöht. Wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, ein sachlicher Grund dokumentiert und die Abfindungshöhe im angmessenen Rahmen anhand der Richtlinien der Agentur für Arbeit berechnet, sinkt das Risiko für eine Sperrzeit deutlich.

Zweiter Klassiker ist die Erledigungsklausel. Ist sie zu eng, tauchen Monate später Ansprüche auf Überstunden, Bonus oder Urlaubsabgeltung wieder auf. Ist sie zu weit gefasst, wird sie angegriffen. Beides lässt sich mit sauberer Formulierung vermeiden.

Dazu kommen Freistellung und Urlaub. Wer unwiderruflich freistellt, sollte Resturlaub und die Anrechnung von Zwischenverdienst ausdrücklich regeln, sonst zahlt das Unternehmen am Ende doppelt.

Wir formulieren den Vertrag so, dass diese Punkte abschließend geregelt sind, und begleiten die Verhandlung, bis unterschrieben ist.

Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst. Der Abwicklungsvertrag setzt eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus und regelt nur noch deren Folgen. Für die Sperrzeit macht die Wahl kaum einen Unterschied, für die Verhandlungsposition schon.

Welche Variante passt, hängt davon ab, wie belastbar der Kündigungsgrund ist und wie viel Zeit Sie haben. Wir klären das im Erstgespräch und schlagen Ihnen den Weg mit dem besseren Verhältnis von Kosten und Risiko vor.

Zu erkennen ist ein Tablet. Gezeigt wird die Startseite der Website von mgp Arbeitsrecht.

Wir stärken Arbeitgebern den Rücken

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht sind im Individual- und Kollektivarbeitsrecht zuhause. Beraten werden vor allem Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen, häufig ohne eigene Rechtsabteilung.

Im Individualarbeitsrecht planen wir Trennungen und verhandeln Aufhebungsverträge. Wir prüfen vorher, wie stark Ihre Position bei einer Kündigung wäre, und leiten daraus ab, welches Abfindungsangebot angemessen ist. Läuft bereits ein Kündigungsschutzprozess, verhandeln wir den Vergleich.

Das Kanzlei Team aus dem Bereich Arbeitsrecht.

3 Anwälte besprechen sich im Flur der Kanzlei.

Wenn die Einigung scheitert: Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Nicht jede Verhandlung endet mit einer Unterschrift. Lehnt der Arbeitnehmer ab und sprechen Sie daraufhin die Kündigung aus, geht es vor dem Arbeitsgericht weiter, oft mit demselben Ziel: einer Einigung, nur später und teurer.

Wir vertreten Sie in diesem Verfahren und verhandeln den gerichtlichen Vergleich. Häufig lässt sich dort das Ergebnis erreichen, das vorher am Tisch nicht möglich schien, weil der Prozessdruck auf beide Seiten wirkt.

Vertreten werden Sie bei allen Verfahrenshandlungen und in allen Instanzen, von der Klageerwiderung über die Beweisaufnahme bis zum Rechtsmittel.

Lernen Sie das mgp Team kennen

Unser gesamtes Team besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, Steuerberatern und Steuerfachangestellte. Mittlerweile sind wir rund 50 Mitarbeiter. Unser starkes Expertenteam steht an Ihrer Seite und hilft Ihnen schnell und zuverlässig.

Foto des mgp Teammitglieds Livia Merla Rechtsanwältin & Geschäftsführende Partnerin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin & Geschäftsführende Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Sebastian Merla Steuerberater & Geschäftsführender Partner   Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberater & Geschäftsführender Partner
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Foto des mgp Teammitglieds Gregor Ganschow Steuerberater & Geschäftsführender Partner Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberater & Geschäftsführender Partner
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Foto des mgp Teammitglieds Kristina Benzing Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Hannes Schwessinger Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Thiemo Barz Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Christian Meeser Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Levon Theisen Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Arlett Jaede Management mgp Akademie
Management mgp Akademie
Foto des mgp Teammitglieds Annemarie K. Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Foto des mgp Teammitglieds Katharina Braeschke Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsfachwirtin
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsfachwirtin
Foto des mgp Teammitglieds Vivien Pergam Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Foto des mgp Teammitglieds Cathleen B. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Alexandra B. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Melina S. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Thomas Z. Steuerberater
Steuerberater
Foto des mgp Teammitglieds Catherin K. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Victoria P. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Daniel S. Steuerberater
Steuerberater
Foto des mgp Teammitglieds Nicolai T. Steuerberater
Steuerberater
Foto des mgp Teammitglieds Eva B. Steuerberaterin
Steuerberaterin

Schulungen zu Trennung und Aufhebungsvertrag

Sie verhandeln Trennungen selbst und wollen dabei sicherer werden? Wir schulen Personalverantwortliche und Führungskräfte praxisnah, online oder bei Ihnen im Haus. Die Themen wählen Sie. Typische Fragen sind:

Wir bieten praxisnahe Schulungen für Personalverantwortliche an, um die personellen Prozesse zu optimieren und Fehler im Umgang mit den Mitarbeitern zu vermeiden. In diesem Rahmen können die Themen frei gewählt werden.

Wir beantworten Fragen über Arbeitsrecht, wie:

  • Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoller als eine Kündigung?
  • Wie hoch muss die Abfindung ausfallen?
  • Wie lässt sich das Sperrzeitrisiko senken?
  • Welche Klauseln gehören in jeden Aufhebungsvertrag?
  • Wie führe ich ein Trennungsgespräch, das zum Abschluss führt?

Schulung im Arbeitsrecht mit Livia Merla im Schulungsraum
mgp Arbeitsrecht Büro in der oberen Etage des Berliners Europacenter - direkt am Zoo.

Besuchen Sie uns im Berliner Europacenter

Unser Büro liegt in zentraler Lage in der Tauentzienstraße am Kurfürstendamm, in der 4. Etage des Flachbaus, direkt gegenüber der Gedächtniskirche.

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FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Hier steht noch etwas Einleitungstext.

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Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Anders als bei der Kündigung braucht es keinen Kündigungsgrund und keine Kündigungsfrist. Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend, eine Vereinbarung per E-Mail ist unwirksam.

Muss ich eine Abfindung zahlen?

Rechtlich nicht. Praktisch ist die Abfindung der Preis dafür, dass der Arbeitnehmer auf seinen Kündigungsschutz verzichtet. Als groben Orientierungswert nennt die Praxis ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Prozessrisiko und kann deutlich darunter oder darüber liegen.

Droht dem Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Beim Aufhebungsvertrag prüft die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Das Risiko sinkt erheblich, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, die Abfindung sich im üblichen Rahmen bewegt und ein sachlicher Grund dokumentiert ist. Da der Arbeitnehmer genau darauf achtet, wirkt sich der Punkt direkt auf Ihre Verhandlung aus.

Kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Anfechtbar ist der Vertrag aber, wenn er durch widerrechtliche Drohung oder Täuschung zustande gekommen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann außerdem das Gebot des fairen Verhandelns verletzt sein, etwa bei Überrumpelung. Deshalb sollten Sie Bedenkzeit einräumen und den Ablauf dokumentieren.

Welche Punkte gehören in den Vertrag?

Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung und Umgang mit Resturlaub, Zeugnis mit Note und Schlussformel, Rückgabe von Arbeitsmitteln und Daten, Umgang mit Bonus und variabler Vergütung, Verschwiegenheit sowie eine passgenau formulierte Erledigungsklausel.

Ist ein Aufhebungsvertrag bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung möglich?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz greift bei einer einvernehmlichen Beendigung nicht, weshalb der Aufhebungsvertrag in diesen Fällen oft der einzige praktikable Weg ist. Wegen der erhöhten Anfechtungsgefahr sollte hier besonders sorgfältig vorgegangen und ausreichend Bedenkzeit gegeben werden.

Wie lange dauert es bis zur Unterschrift?

Das hängt von der Verhandlung ab. Steht das Angebot und ist der Arbeitnehmer einverstanden, ist der Vertrag in wenigen Tagen unterschriftsreif. Zieht sich die Verhandlung über Anwälte, kann es einige Wochen dauern.

Prüfen Sie auch einen fertigen Vertragsentwurf?

Ja. Schicken Sie uns Ihren Entwurf, wir prüfen ihn auf Lücken und Risiken und schlagen konkrete Formulierungen vor. Sie erreichen uns unter 030 / 609 892 48 0.