Abmahnung von Mitarbeitern
Abmahnung schreiben: wirksam, rechtssicher, beweisbar
Eine Abmahnung ist häufig die Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Ist sie zu allgemein formuliert oder fehlt die Kündigungsandrohung, ist sie im Ernstfall wenig wert. Unsere Berliner Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Abmahnung vor der Übergabe, formulieren sie mit Ihnen und vertreten Sie bundesweit, wenn der Mitarbeiter sich wehrt.

Was eine wirksame Abmahnung enthalten muss
Viele Kündigungsschutzprozesse gehen verloren, weil die vorherige Abmahnung nicht trägt. Typisch sind pauschale Vorwürfe wie „Sie kommen ständig zu spät“, mehrere Vorwürfe in einem Schreiben, von denen sich einer nicht beweisen lässt, oder ein fehlender Hinweis auf die Folgen im Wiederholungsfall. Wir prüfen, ob das Fehlverhalten konkret genug beschrieben ist, ob die Beweislage trägt und ob eine Abmahnung überhaupt das passende Mittel ist.
Für Sie bedeutet das Planbarkeit. Sie wissen vorher, ob die Abmahnung eine spätere Kündigung stützen kann oder ob zunächst eine Ermahnung, ein klärendes Gespräch oder gleich eine Kündigung der bessere Schritt ist.
Für einfache Fälle stellen wir eine kostenlose Abmahnung als Mustervorlage für Arbeitgeber bereit. Geht es um mehr, etwa um eine absehbare Kündigung oder einen Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz, vereinbaren Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch.
Weiterbildung zum Thema Abmahnung in der mgp Akademie
In der mgp Akademie geben unsere Fachanwälte ihr Wissen an Arbeitgeber und HR weiter. Im Workshop zu Abmahnung und Kündigung bei Fehlverhalten geht es darum, Pflichtverletzungen richtig zu bewerten, Abmahnungen tragfähig zu formulieren und den Weg bis zur verhaltensbedingten Kündigung sauber vorzubereiten.
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Pflichtverletzungen rechtssicher bewerten – von der ersten Reaktion bis zur verhaltens-, fristlosen und Verdachtskündigung.


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Alles was 2026 im Arbeitsrecht wichtig war und in 2027 wichtig wird


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Interaktives Praxistraining für schwierige Gesprächssituationen von der Anhörung bis zum Trennungsgespräch


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Die wichtigsten Urteile, Gesetzesänderungen und Trends für HR und Arbeitgeber


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Unsere Leistungen rund um die Abmahnung
Abmahnung vorbereiten und prüfen
- Bewertung von Fehlverhalten und Beweislage
- Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung
- Prüfung von Entwürfen aus der Personalabteilung
- Einschätzung, ob die Abmahnung eine Kündigung trägt
Abmahnung formulieren
- Konkrete Beschreibung des Pflichtverstoßes
- Rüge, Aufforderung und Kündigungsandrohung
- Zugang und Dokumentation in der Personalakte
Wiederholte Pflichtverletzungen
- Gleichartigkeit von Abmahnung und neuem Verstoß
- Umgang mit mehreren Abmahnungen
- Letzte Abmahnung richtig einsetzen
- Übergang zur verhaltensbedingten Kündigung
Gegenwehr des Mitarbeiters
- Umgang mit Gegendarstellungen
- Klagen auf Entfernung aus der Personalakte
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten
- Vergleichsstrategie und Kostenkontrolle
Betriebsrat und Personalakte
- Rolle des Betriebsrats bei Abmahnungen
- Einsichtsrecht des Mitarbeiters in die Personalakte
- Abmahnungen in der Betriebsratsanhörung zur Kündigung
- Tarifliche Besonderheiten wie Anhörungspflichten
Alternativen zur Abmahnung
- Ermahnung und Kritikgespräch
- Klärendes Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarung
- Umgang mit Low Performern
- Aufhebungsvertrag statt Eskalation

Erfahrung aus der täglichen Arbeitgeberberatung
Unsere Kanzlei berät Arbeitgeber seit vielen Jahren bei Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, vom wiederholten Zuspätkommen bis zum Verdacht auf Arbeitszeitbetrug. Aus Kündigungsschutzverfahren wissen wir, an welchen Formulierungen Abmahnungen vor Gericht scheitern.
Je früher wir eingebunden sind, desto besser. Ist die Abmahnung einmal übergeben, lässt sie sich kaum noch nachbessern. Ein kurzer Blick vorher kostet wenig und sichert eine spätere Kündigung ab.
Transparente Kostenprognose
Wir klären Sie im kostenlosen Erstgespräch vor Mandatsbeginn über die voraussichtlichen Kosten auf. Unser Honorar richtet sich in der Regel nach dem angefallenen Zeitaufwand, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren (RVG).
- Aufklärung im Vorfeld
- Transparente Kosten


Abmahnung oder Kündigung?
Nicht jedes Fehlverhalten muss abgemahnt werden, bevor eine Kündigung möglich ist. Bei schweren Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl oder Tätlichkeiten, kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Bei geringfügigen Verstößen reicht dagegen oft eine Ermahnung oder ein klärendes Gespräch.
Wo die Grenze verläuft, ist im Einzelfall schwer zu sagen. Wer zu schnell kündigt, riskiert den Prozess. Wer immer wieder abmahnt, ohne Konsequenzen zu ziehen, schwächt die Warnfunktion. Mehr zu den Trennungsoptionen finden Sie auf unseren Seiten zur Kündigung von Mitarbeitern und zum Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber.
Lassen Sie eine Abmahnung vor der Übergabe prüfen, wenn Sie später eine Kündigung darauf stützen wollen. Formfehler fallen meist erst im Kündigungsschutzprozess auf, und dann ist es zu spät.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht entwickeln mit Ihnen die passende Strategie, vom ersten Gespräch mit dem Mitarbeiter bis zur letzten Abmahnung.
Die häufigsten Fehler bei der Abmahnung
Die Klassiker aus der Praxis: Der Vorwurf ist zu allgemein, etwa „ständige Verspätungen“ ohne Datum und Uhrzeit. Mehrere Vorwürfe stehen in einem Schreiben, und einer davon lässt sich nicht belegen. Die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen fehlt. Oder die Abmahnung kommt erst Monate nach dem Vorfall. Jeder dieser Punkte kann die Abmahnung entwerten und damit auch die Kündigung, die später darauf aufbauen soll.
Wir prüfen Ihre Abmahnung vor der Übergabe auf genau diese Punkte. Hat der Mitarbeiter bereits eine Gegendarstellung abgegeben oder auf Entfernung aus der Personalakte geklagt, übernehmen wir den Fall.


Wir stärken Arbeitgebern den Rücken
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht sind im Individual- und Kollektivarbeitsrecht zuhause. Beraten werden vor allem Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen, häufig ohne eigene Rechtsabteilung.
Bei Pflichtverletzungen begleiten wir Sie von der ersten Abmahnung bis zur verhaltensbedingten Kündigung. Wir prüfen, ob Ihre Maßnahme trägt, und machen das Risiko kalkulierbar, falls sich der Mitarbeiter wehrt. Haben Sie bereits ohne anwaltliche Unterstützung abgemahnt, sehen wir uns die Abmahnung an, bevor Sie eine Kündigung darauf stützen.
Wenn der Mitarbeiter sich gegen die Abmahnung wehrt
Mitarbeiter können zur Abmahnung eine Gegendarstellung abgeben, die zur Personalakte genommen wird, oder verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird, notfalls per Klage. Muss die Abmahnung entfernt werden, wird es deutlich schwieriger, eine spätere Kündigung darauf zu stützen.
Wir übernehmen solche Verfahren auch dann, wenn wir vorher nicht beteiligt waren. Zuerst prüfen wir, wie belastbar die Vorwürfe sind. Dann entscheiden wir mit Ihnen, ob Sie die Abmahnung verteidigen, zurücknehmen und neu aussprechen oder eine Einigung suchen.
Kommt es später zur Kündigung, vertreten wir Sie im Kündigungsschutzprozess in allen Instanzen, von der Klageerwiderung bis zum Rechtsmittel.


Schulungen zur Abmahnung für Personalverantwortliche
Sie formulieren Abmahnungen intern und wollen sicher sein, dass sie halten? Wir schulen Personalverantwortliche und Führungskräfte praxisnah, online oder bei Ihnen im Haus.
Die Themen stimmen wir mit Ihnen ab.
Typische Fragen aus unseren Schulungen sind:
- Wann ist eine Abmahnung entbehrlich?
- Wie konkret muss der Pflichtverstoß beschrieben sein?
- Wer im Unternehmen darf abmahnen?
- Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?
- Wie geht man mit einer Gegendarstellung um?
Weiterbildung: Abmahnung und Kündigung bei Fehlverhalten
Wer Abmahnungen selbst schreibt, sollte die Prüfschritte kennen. Im Workshop der mgp Akademie gehen wir Pflichtverletzungen anhand von Praxisfällen durch, von der ersten Reaktion bis zur verhaltensbedingten, fristlosen und Verdachtskündigung.

Lernen Sie das mgp Team kennen
Unser gesamtes Team besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, Steuerberatern und Steuerfachangestellten. Mittlerweile sind wir rund 50 Mitarbeiter. Unser starkes Expertenteam steht an Ihrer Seite und hilft Ihnen schnell und zuverlässig.

Besuchen Sie uns im Berliner Europacenter
Unser Büro liegt in zentraler Lage in der Tauentzienstraße am Kurfürstendamm, in der 4. Etage des Flachbaus, direkt gegenüber der Gedächtniskirche.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Sekretariat.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Hier steht noch etwas Einleitungstext.
Hier steht die Frage?
Und hier die Antwort
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Häufige Fragen zur Abmahnung von Mitarbeitern
Was muss in einer Abmahnung stehen?
Das konkrete Fehlverhalten mit Datum, Uhrzeit und Ort, der Hinweis, welche arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wurde, die Aufforderung, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten, und die Ankündigung, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen. Fehlt diese Ankündigung, handelt es sich nur um eine Ermahnung.
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben, auch eine mündliche Abmahnung ist wirksam. Wir raten trotzdem zur schriftlichen Abmahnung mit nachweisbarem Zugang. Im Streitfall muss der Arbeitgeber Inhalt und Zugang beweisen.
Wer darf eine Abmahnung aussprechen?
Nach der Rechtsprechung jede Person, die gegenüber dem Mitarbeiter weisungsbefugt ist, also Ort, Zeit und Art der Arbeit vorgeben darf. Das sind neben Geschäftsführung und Personalleitung oft auch die direkten Vorgesetzten. Kündigungsberechtigt muss die Person nicht sein.
Wie schnell muss nach dem Fehlverhalten abgemahnt werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Wer aber monatelang wartet, riskiert, dass der Mitarbeiter den Vorfall als erledigt ansehen darf. Wir empfehlen, zeitnah abzumahnen, sobald der Sachverhalt geklärt ist.
Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Häufig genügt eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes. Wer viele Abmahnungen ausspricht, ohne Konsequenzen zu ziehen, kann die Warnfunktion schwächen. Die letzte Abmahnung sollte dann besonders deutlich ausfallen.
Muss der Betriebsrat bei einer Abmahnung beteiligt werden?
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bei der Abmahnung nicht. Stützen Sie später eine Kündigung auf die Abmahnung, gehört sie aber zu den Informationen, die Sie dem Betriebsrat bei der Anhörung vor der Kündigung mitteilen.
Wie lange bleibt eine Abmahnung wirksam?
Eine starre Frist kennt das Gesetz nicht. Wie lange eine Abmahnung ihre Warnfunktion behält, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Schwere des Verstoßes und vom weiteren Verhalten des Mitarbeiters.
Prüfen Sie Abmahnungen auch kurzfristig?
Ja. Steht eine Abmahnung an oder hat der Mitarbeiter bereits reagiert, rufen Sie uns unter 030 / 609 892 48 0 an. Dann klären wir sofort, wie schnell wir einsteigen können.
























